In dieser Woche berichtet ifun über den Behörden-Leitfaden von Apple und welche Daten das Unternehmen im Ermittlungsfall und unter Vorlage eines richterlichen Beschlusses weitergeben können und unter Umständen werden.
Der Bericht ist neutral verfaßt und verweist zudem auf den 15 Seiten umfassenden Leitfaden für Strafverfolgungsbehörden, welchen ich hier ebenfalls verlinke.
Interessant dabei und der Grund meines Beitrages sind jedoch die Kommentare auf iFun. Ist es nicht erstaunlich, wie viele Menschen ein vermeintlich schlechtes Gewissen haben müssen? Ein Grund mehr die iCloud nicht zu nutzen oder …meine Daten bleiben in meiner Cloud, bei mir klaut keiner meine Cloud sind überraschende Ansichten.
So sind doch zunächst zwei wichtige Punkte offenbar überlesen worden oder auch hier sehen Verschwörungstheoretiker Nahrung für ihre Thesen, das schlechte Gewissen kann auch eine Rolle spielen.
- Das Dokument richtet sich ausdrücklich an amerikanische Ermittlungsbehörden
In welchem Fall genau kommt es dazu, dass amerikanische Ermittlungsbehörden gegen den Ottonormalbürger ermitteln, was muss dieser angestellt haben, damit es soweit kommt?
- Um den von Apple definitierten Datenzuzgriff zu erhalten, ist ein richterlicher Beschluss notwendig
Somit müsste der Ottonormalbürger in den vereinigten Staaten massiv gegen Gesetze verstoßen haben oder international gesucht werden, zeitgleich ein begründetes Interesse der USA vorliegen, damit ein amerikanischer Richter beschließt, Otto, deutscher Staatsbürger, muss bei Apple nach dem Regeln des Behördenleitfadens durchsucht werden.
Eine weitere Möglichkeit wäre ein Amtshilfegesuch aus Deutschland. Gegen welche Gesetze genau muss Otto in Deutschland also verstoßen, damit ein Amtshilfegesuch in den USA erfolgt, um wiederum mit einem richterlichen Beschluss Zugriff auf die iCloud-Daten zu erhalten?
Da stellt sich für mich nicht nur die Frage, was Otto angestellt haben muss, sondern vielmehr welche Möglichkeiten haben wir denn in Deutschland?
- Eine Hausdurchsuchung erfolgt aufgrund eines richterlichen Beschlusses und setzt Verdacht einer Straftat voraus, die auf konkreten Tatsachen beruht.
Hier unterstelle ich, dass der richterliche Beschluss und der konkrete Verdacht im Falle eines Falles bei Otto sicherlich leichter und eher zur Vollstreckung kommt, als ein Amsthilfegesuch und die Sichtung der iCloud-Daten.
Von der Beschlagnahmung der eigenen Cloud, also beispielsweise einer DiskStation, eines Servers und sämtlichen Computer gehe ich dann aus und auch mit Verschlüsselungsmethoden ist der Zugriff auf meine Daten durch Ermittlungsbehörden nicht zwangsläufig unterbunden.
Letztendlich befinden sich im iCloud-Account von Otto doch:
- Kontakte
- Kalender
- Erinnerungen
- Mein iPhone suchen, wenn aktiviert (die Ortung ist übrigens einfacher in Deutschland über den Mobilfunkbetreiber, nicht über Amtshilfegesuch und Apple)
- eMails (wenn aktiviert)
- Fotos
- Safari
- Notizen
- Backup (wenn aktiviert)
Da wurde auch kommentiert, dass die Synchronisation ausschließlich über den Computer stattfindet und das Backup zu Hause liegt. Kann man so machen, bei der Beschlagnahmung der Geräte haben die Ermittlungsbehörden gleich Zugriff darauf und können sich das Amsthilfegesuch sparen.
Meine Daten bleiben in der iCloud und deine?
Titelbild: https://www.flickr.com/photos/95213174@N08/11426496403
Immer diese Panik. Solange geregelt ist, das nur bei schweren Delikten oder Verdacht ein Zugriff gewährt wird, finde ich das ok.